
Wir beraten und vertreten Sie während des gesamten Bauablaufs bis zur Abnahme.
Bei Bauprojekten können wir bereits in der Planungsphase bei der Vertragsgestaltung mitwirken, um nachteiligen Vereinbarungen entgegenzuwirken. Außerdem können wir während der Bauphase den Bauablauf begleiten und bei Bedarf einen Gutachter hinzuziehen. Erbringt der Werkunternehmer seine Leistungen nicht vertragsgerecht, beraten und vertreten wir Sie insbesondere zur Kündigung des Vertrags und zur Durchführung einer Ersatzvornahme. Nach der Fertigstellung des Bauvorhabens erstellen wir frist- und formgerechte Mangelanzeigen oder Mangelbewertungen, um langwierige Auseinandersetzungen zu vermeiden. Entsteht Streit über die Qualität der Bauleistung, unterstützen wir Sie bei der Beweissicherung, insbesondere durch die Einleitung und Durchführung eines gerichtlichen selbstständigen Beweisverfahrens.
Bei bereits vorhandenen Baumängeln beraten und unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Als Bauherr haben Sie während der Gewährleistungsfrist Anspruch auf Mängelbeseitigung, Schadensersatz oder Minderung.

Gerne verhandeln, gestalten und überprüfen wir für Sie Bauträgerverträge. Im Bereich des Bauträgerrechts stehen wir bei der Abnahme von Sonder- und Gemeinschaftseigentum beratend zur Seite. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung und Vertretung bei stecken gebliebenen Bauvorhaben und bei der Insolvenz des Bauträgers.

Im Architekten- und Ingenieurrecht beraten wir private Bauherren ebenso wie Architekten, Ingenieure, Projektmanager und Projektsteuerer. Ein zentraler Bestandteil unserer Arbeit ist die rechtssichere Gestaltung von Verträgen. Dazu gehören insbesondere Leistungsbilder, Honorarregelungen, Termine, Kostenobergrenzen, Vertragsstrafen und Sicherheiten.
Darüber hinaus unterstützen wir bei der Erstellung und Prüfung von Architekten-, Ingenieur- und Projektsteuerungsverträgen. Wir sichern, setzen durch oder wehren Honoraransprüche nach der HOAI ab und begleiten Sie bei Fragen zu Planungs-, Überwachungs- und Koordinierungsfehlern. Auch bei Themen wie Kündigung und Haftung des Planers stehen wir Ihnen mit umfassender Beratung und Vertretung zur Seite.

Wir beraten umfassend in den Bereichen des öffentlichen Rechts, die für Ihre Immobilie und für die Entwicklung Ihres Grundstücks von Bedeutung sind. Dazu zählt die Beratung im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht bei Genehmigungsverfahren und im Umgang mit den Baubehörden und Kommunen.

Conscienta bietet die gesamte Bandbreite an Dienstleistungen im Bereich Rechtsberatung und Notariat. Unser Ziel: individuelle Beratung für maßgeschneiderte und rechtssichere Lösungen.

Parkmöglichkeiten finden Sie in den umliegenden Parkhäusern: Parkhaus Französisches Gässchen oder Parkgarage Rathaus
