Erbrecht und Vorsorgerecht

Unsere Schwerpunkte im Erbrecht und Vorsorgerecht

Wir beraten Sie umfassend in allen Fragen des Erbrechts und des Vorsorgerechts. Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere die Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und Vorsorgeverfügungen sowie die rechtliche Vertretung in Nachlassstreitigkeiten.

Gestaltung letztwilliger Verfügungen

Ein Testament oder Erbvertrag kann helfen, ungewollte Folgen der gesetzlichen Erbfolge zu vermeiden. Insbesondere nicht eheliche Lebensgefährten sind ohne Testament nicht erbberechtigt. Ebenso kann ein Testament helfen, Streitigkeiten in Erbengemeinschaften zu vermeiden. Wir beraten Sie individuell und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Nachlassplanung.

Schutz des Nachlasses

Der Schutz des eigenen Vermögens vor dem Zugriff Dritter lässt sich durch gezielte erbrechtliche Gestaltung erreichen. Dazu gehören unter anderem:

Behindertentestamente: Gestaltung zur Verhinderung eines Vermögensübergangs auf den Sozialhilfeträger.  

Absicherung überschuldeter Erben: Schutz des Nachlasses vor dem Zugriff von Gläubigern.  

Geschiedenentestamente: Ausschluss des geschiedenen Ehepartners vom Zugriff auf das Erbe. Erbeinsetzung, Vermächtnisse, Auflagen, Vor- und Nacherbschaft sowie Testamentsvollstreckung bieten weitere Möglichkeiten, individuelle Interessen rechtssicher umzusetzen. Mit fachlicher Erfahrung und einem klaren Blick für Ihre Ziele erfolgt die passende Gestaltung.

Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen

Wir vertreten Erben und Pflichtteilsberechtigte bei der Geltendmachung von Auskunftsansprüchen sowie der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen. Zudem begleiten wir Sie in gerichtlichen Auseinandersetzungen rund um den Nachlass. Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung Ihrer Rechte als Erbe, Miterbe und bei der Erbauseinandersetzung.

Vorsorgerecht

Neben der erbrechtlichen Gestaltung unterstützen wir Sie bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.

  • Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es, eine Vertrauensperson für finanzielle und gesundheitliche Angelegenheiten einzusetzen. Ohne eine solche Vollmacht greift im Ernstfall das gesetzliche Betreuungsrecht.
  • Mit einer Patientenverfügung können Sie festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie im Falle einer schweren Erkrankung wünschen oder ablehnen. Wir beraten Sie umfassend bei der Erstellung und rechtssicheren Formulierung.

Betreuung und gesetzliche Vertretung

Falls keine Vorsorgevollmacht besteht, kann eine rechtliche Betreuung notwendig werden. Wir beraten Sie zur Anregung einer Betreuung und begleiten Sie im Betreuungsverfahren. Haben Sie Fragen zum Erb- oder Vorsorgerecht? Wir stehen Ihnen mit unserer Fachkompetenz zur Seite.

Sicherheit geben.
Möglichkeiten schaffen.

Conscienta bietet die gesamte Bandbreite an Dienstleistungen im Bereich Rechtsberatung und Notariat. Unser Ziel: individuelle Beratung für maßgeschneiderte und rechtssichere Lösungen.

Fundierte Lösungen, schnelles Handeln

Rechtliche Sicherheit erfordert Sorgfalt – und dennoch zählt in vielen Situationen jede Minute. Unsere Arbeitsweise vereint tiefgreifende juristische Analyse mit praxisnaher Umsetzung und klarer Kommunikation. So schaffen wir belastbare Lösungen, die nicht nur rechtlich überzeugen, sondern auch zeitnah umgesetzt werden können. Denn fundierte Beratung darf keine Zeit verlieren.

Risiken erkennen, Chancen ergreifen

Gute Rechtsberatung beschränkt sich nicht auf Problemlösungen, sie erkennt Potenziale. Wir analysieren nicht nur rechtliche Risiken, sondern identifizieren auch strategische Möglichkeiten, die sich aus Ihrer Situation ergeben. Mit einem ganzheitlichen Blick auf Ihr Anliegen entwickeln wir Handlungsoptionen, die heute schützen und morgen gestalten.

Rechtsberatung und Notariat

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Treten Sie mit uns in Kontakt, und gemeinsam finden wir Lösungen für Ihre rechtlichen Anliegen. Wir freuen uns darauf, Sie zu unterstützen.
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