Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Arzt nicht nach den aktuellen medizinischen Erkenntnissen seines Fachbereichs handelt. Um dies nachzuweisen, wird oft ein medizinisches Sachverständigengutachten eingeholt, das prüft, ob eine fehlerhafte Behandlung kausal für einen Gesundheitsschaden war.
Vor jedem Eingriff muss der Patient umfassend über Erfolgsaussichten und Risiken der Behandlung informiert werden. Unterbleibt diese Aufklärung oder erfolgt sie unzureichend, liegt ein Aufklärungsfehler vor.
Ärzte sind verpflichtet, Behandlungsverlauf, Diagnosen und Maßnahmen sorgfältig zu dokumentieren. Eine mangelhafte oder fehlende Dokumentation kann zu Beweisproblemen führen und stellt einen Dokumentationsfehler dar.
Patienten haben das Recht auf Einsichtnahme und Herausgabe ihrer Behandlungsunterlagen, ohne ein besonderes rechtliches Interesse darlegen zu müssen. Auch Erben und nahe Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen Einsicht verlangen.
Neben den genannten Fehlern können auch Verstöße wie die Missachtung von Sprechzeiten, unterlassene Überweisungen oder verspätete Krankenhauseinweisungen haftungsrechtliche Konsequenzen haben.
Sollten Sie Fragen oder Probleme im Bereich des Arzthaftungsrechts haben, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
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