Bau- und Architektenrecht

Unsere Schwerpunkte im Bau- und Architektenrecht

Das Baurecht umfasst sämtliche rechtlichen Regelungen rund um das Bauen. Es unterteilt sich in zwei wesentliche Bereiche:

Privates Baurecht

Das Werkvertragsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und weist besondere Fristen sowie spezifische Gewährleistungsbestimmungen auf. Wir bieten kompetente Beratung und Vertretung bis zur Abnahme des Werkes und klären, ob die Abnahmereife gegeben ist. Da mit der Abnahme zahlreiche Rechte und Pflichten verbunden sind, kommt ihr eine zentrale Bedeutung im Werkvertragsrecht zu. Auch der Vergütungsanspruch des Unternehmers ist unmittelbar an die Abnahme geknüpft.

Unsere umfassende Expertise im Bauvertragsrecht steht privaten Bauherren, Bauträgern, Investoren und Werkunternehmern aller Art zur Verfügung.

  • Bereits in der Planungsphase unterstützen wir bei der Vertragsgestaltung, um nachteilige Regelungen zu vermeiden. Dies gilt unabhängig davon, ob der Bauvertrag nach dem BGB oder der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) geschlossen wurde.
  • Während der Bauphase übernehmen wir die Überwachung des Bauablaufs und können gegebenenfalls einen Sachverständigen hinzuziehen. Sollte ein Werkunternehmer seine Leistung nicht vertragsgemäß erbringen, beraten wir umfassend zu den Möglichkeiten einer Vertragskündigung und einer Ersatzvornahme.
  • Nach Fertigstellung des Bauvorhabens erstellen wir fristgerechte Mängelanzeigen und Bewertungen, um langwierige Streitigkeiten zu vermeiden. Sollte es zu Auseinandersetzungen über die Qualität der Bauleistung kommen, unterstützen wir Sie auch bei der Beweissicherung, insbesondere durch Einleitung und Durchführung eines gerichtlichen selbständigen Beweisverfahrens.
  • Verdeckte Baumängel treten oft erst Jahre nach der Fertigstellung auf. Wir beraten Sie in solchen Fällen umfassend und helfen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte, etwa im Rahmen der Gewährleistungsfrist mit Ansprüchen auf Mängelbeseitigung, Schadensersatz oder Minderung.

Bauträgerrecht

In diesem Bereich beraten und vertreten wir Bauträger, Projektentwickler, Investoren, Verwalter, Wohnungseigentümergemeinschaften und Erwerber sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Wir unterstützen Sie bei der Verhandlung, Gestaltung und Prüfung von Bauträgerverträgen, Baubeschreibungen und Verkaufsprospekten. Ein häufiges Problem stellt die Abnahme von Sonder- und Gemeinschaftseigentum dar, die wir mit unserer Expertise begleiten. Zudem bieten wir Beratung und Vertretung bei ins Stocken geratenen Bauvorhaben sowie bei der Insolvenz eines Bauträgers an.

Öffentliches Baurecht

Im Bereich des öffentlichen Baurechts unterstützen wir Sie in allen rechtlichen Belangen, die für Ihre Immobilie oder die Entwicklung Ihres Grundstücks relevant sind. Dazu gehört insbesondere die Beratung im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, die Begleitung von Genehmigungsverfahren sowie die Kommunikation mit Baubehörden und Kommunen.

Sicherheit geben.
Möglichkeiten schaffen.

Conscienta bietet die gesamte Bandbreite an Dienstleistungen im Bereich Rechtsberatung und Notariat. Unser Ziel: individuelle Beratung für maßgeschneiderte und rechtssichere Lösungen.

Fundierte Lösungen, schnelles Handeln

Rechtliche Sicherheit erfordert Sorgfalt – und dennoch zählt in vielen Situationen jede Minute. Unsere Arbeitsweise vereint tiefgreifende juristische Analyse mit praxisnaher Umsetzung und klarer Kommunikation. So schaffen wir belastbare Lösungen, die nicht nur rechtlich überzeugen, sondern auch zeitnah umgesetzt werden können. Denn fundierte Beratung darf keine Zeit verlieren.

Risiken erkennen, Chancen ergreifen

Gute Rechtsberatung beschränkt sich nicht auf Problemlösungen – sie erkennt Potenziale. Wir analysieren nicht nur rechtliche Risiken, sondern identifizieren auch strategische Möglichkeiten, die sich aus Ihrer Situation ergeben. Mit einem ganzheitlichen Blick auf Ihr Anliegen entwickeln wir Handlungsoptionen, die heute schützen und morgen gestalten.

Ihre Ansprechpartner:

Dr. Tilman Körner

Rechtsanwalt und Notar
Mehr erfahren
Dr. Christoph Schaaf
Rechtsanwalt / Fachanwalt für Strafrecht / Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht /
Bau- und Architektenrecht
Maximilian Möller
Rechtsanwalt

Wir sind Ihr verlässlicher Partner.

Kontakt

Unsere Kanzlei in Offenbach am Main vertritt Sie bundesweit vor den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht.
Knapp & Partner Rechtsanwälte
Herrnstraße 53
63065 Offenbach am Main
Anfahrt >

Parkmöglichkeiten finden Sie in den umliegenden Parkhäusern: Parkhaus Französisches Gässchen oder Parkgarage Rathaus