Wir beraten und vertreten Sie während des gesamten Bauablaufs, bis hin zur Abnahme.
Bei Bauprojekten können wir während der Planungsphase bei der Vertragsgestaltung mitwirken, um so nachteiligen Vereinbarungen entgegenzuwirken. Des Weiteren können wir während der Bauphase den gesamten Bauablauf kontrollieren und gegebenenfalls einen Gutachter einschalten.
Stellt der Werkunternehmer seine Leistungen nicht vertragsgerecht fertig, beraten und vertreten wir Sie gerne, insbesondere zur Frage der Kündigung des Vertrages und der Ersatzvornahme.
Nach der Fertigstellung des Bauvorhabens erstellen wir für Sie frist- und formgerechte Mangelanzeigen oder Mangelbewertungen, zur Vermeidung langwieriger Auseinandersetzungen.
Wenn Streit über die Qualität der Bauleistung entsteht, beraten wir Sie auch im Rahmen der geeigneten Beweissicherung, insbesondere durch Einleitung und Durchführung eines gerichtlichen selbständigen Beweisverfahrens.
Bei schon vorhandenen Baumängeln beraten und unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Als Bauherr haben Sie zum Beispiel während der Gewährleistungsfrist Anspruch auf Mängelbeseitigung, Schadensersatz oder Minderung.
Gerne verhandeln, gestalten und überprüfen wir für Sie Bauträgerverträge. Im Bereich des Bauträgerrechts stehen wir bei der Abnahme von Sonder– und Gemeinschaftseigentum beratend zur Seite. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung und Vertretung bei stecken gebliebenen Bauvorhaben und bei der Insolvenz des Bauträgers.
Wir beraten private Bauherren, Architekten, Ingenieure, Projektmanager und Projektsteuerer.
Im Rahmen der Vertragsgestaltung unterstützen wir Sie insbesondere bei der Gestaltung von Leistungsbildern, Honoraren, Vertragsterminen, Kostenobergrenzen, Vertragsstrafe und Sicherheiten.
Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Gestaltung von Architekten-, Ingenieur- und Projektsteuerungsverträgen, der vorläufigen Sicherung, Durchsetzung bzw. Abwehr von Honoraransprüchen nach der HOAI sowie der Beratung und Vertretung bei Planungs-, Überwachungs- und Koordinierungsmängeln.
Außerdem beraten wir Sie zu allen Fragen rund um die Kündigung und Haftung des Planers.
Wir beraten umfassend in den Bereichen des öffentlichen Rechts, die für Ihre Immobilie und für die Entwicklung Ihres Grundstücks von Bedeutung sind. Dazu zählt die Beratung im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht bei Genehmigungsverfahren und im Umgang mit den Baubehörden und Kommunen.
Conscienta bietet die gesamte Bandbreite an Dienstleistungen im Bereich Rechtsberatung und Notariat. Unser Ziel: individuelle Beratung für maßgeschneiderte und rechtssichere Lösungen.
Parkmöglichkeiten finden Sie in den umliegenden Parkhäusern: Parkhaus Französisches Gässchen oder Parkgarage Rathaus