Das Werkvertragsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und weist besondere Fristen sowie spezifische Gewährleistungsbestimmungen auf. Wir bieten kompetente Beratung und Vertretung bis zur Abnahme des Werkes und klären, ob die Abnahmereife gegeben ist. Da mit der Abnahme zahlreiche Rechte und Pflichten verbunden sind, kommt ihr eine zentrale Bedeutung im Werkvertragsrecht zu. Auch der Vergütungsanspruch des Unternehmers ist unmittelbar an die Abnahme geknüpft.
Unsere umfassende Expertise im Bauvertragsrecht steht privaten Bauherren, Bauträgern, Investoren und Werkunternehmern aller Art zur Verfügung.
In diesem Bereich beraten und vertreten wir Bauträger, Projektentwickler, Investoren, Verwalter, Wohnungseigentümergemeinschaften und Erwerber sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Wir unterstützen Sie bei der Verhandlung, Gestaltung und Prüfung von Bauträgerverträgen, Baubeschreibungen und Verkaufsprospekten. Ein häufiges Problem stellt die Abnahme von Sonder- und Gemeinschaftseigentum dar, die wir mit unserer Expertise begleiten. Zudem bieten wir Beratung und Vertretung bei ins Stocken geratenen Bauvorhaben sowie bei der Insolvenz eines Bauträgers an.
Im Bereich des öffentlichen Baurechts unterstützen wir Sie in allen rechtlichen Belangen, die für Ihre Immobilie oder die Entwicklung Ihres Grundstücks relevant sind. Dazu gehört insbesondere die Beratung im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, die Begleitung von Genehmigungsverfahren sowie die Kommunikation mit Baubehörden und Kommunen.
Conscienta bietet die gesamte Bandbreite an Dienstleistungen im Bereich Rechtsberatung und Notariat. Unser Ziel: individuelle Beratung für maßgeschneiderte und rechtssichere Lösungen.
Parkmöglichkeiten finden Sie in den umliegenden Parkhäusern: Parkhaus Französisches Gässchen oder Parkgarage Rathaus