Das Handelsrecht ist ein spezielles Gebiet des Privatrechts – das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Allerdings gilt das Recht nicht nur für Handel treibende Kaufleute, sondern auch für Handwerk oder Industrie. Bei Fragen zum Handelsrecht oder Beratungsbedarf zu bestimmten Bereichen des Handelsrechts können Sie sich an unsere Kanzlei wenden. Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung der AGB, von Entwicklungsverträgen, Vertriebsverträgen (Handelsvertreterrecht) sowie Franchiseverträgen (Vertragshändler).
Über die Beratung hinaus übernehmen wir auf dem gesamten Gebiet des Handelsrechts auch Prozessvertretungen. Dies gilt insbesondere für Prozesse mit einem Schwerpunkt auf Handelskauf, Kommissionsgeschäft, Frachtgeschäft, Speditions- und Lagergeschäft.
Das Gesellschaftsrecht umfasst die Regeln und Vorschriften von privatrechtlichen Personenvereinigungen. Hierzu zählen unter anderem:
Wir beraten und betreuen Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten im Unternehmen. Hierbei beschränken wir uns nicht nur auf Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG, sondern beraten auch umfassend im Bereich der Personengesellschaften.
Wir beraten und betreuen Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten im Unternehmen. Hierbei beschränken wir uns nicht nur auf Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG, sondern beraten auch umfassend im Bereich der Personengesellschaften.
Unsere Leistungen im Gesellschaftsrecht
Im gesamten Bereich des Gesellschaftsrechts übernehmen wir Prozessvertretungen, sowohl zur Geltendmachung als auch zur Abwehr gesellschaftsrechtlicher Ansprüche.
Conscienta bietet die gesamte Bandbreite an Dienstleistungen im Bereich Rechtsberatung und Notariat. Unser Ziel: individuelle Beratung für maßgeschneiderte und rechtssichere Lösungen.
Parkmöglichkeiten finden Sie in den umliegenden Parkhäusern: Parkhaus Französisches Gässchen oder Parkgarage Rathaus