Reisevertragsrecht

Unsere Schwerpunkte im Reisevertragsrecht

Reisen sollte Erholung bringen, aber manchmal treten unvorhergesehene Probleme auf, die den Urlaub beeinträchtigen. Wir stehen Ihnen bei allen Fragen und Problemen rund um das Reisevertragsrecht zur Seite. Hierbei unterstützen wir Sie insbesondere in folgenden Bereichen:

Reisepreisminderung und Rücktritt

Bei Reisemängeln, die die vereinbarte oder gewöhnliche Beschaffenheit der Reise beeinträchtigen, haben Sie das Recht, den Mangel zu rügen. Gelingt keine Abhilfe, können Sie vom Vertrag zurücktreten oder den Reisepreis mindern. Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen, inklusive der Rückforderung von bereits gezahlten Beträgen.

Reisefehler und -mängel

Wenn Sie durch einen Reisemangel einen Schaden erleiden, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Dieser Anspruch kann auch die Entschädigung für verlorene Urlaubszeit umfassen. Wir prüfen die Erfolgsaussichten und setzen Schadensersatzansprüche gegen den Reiseveranstalter durch.

Flugverspätung und Annullierung

Häufig kommt es zu Flugverspätungen oder Annullierungen. Nach der EU-Fluggastrechteverordnung können Sie Entschädigung von 250 bis 600 Euro verlangen, abhängig von der Flugstrecke und der Verspätungsdauer. Wir helfen Ihnen, Ihre Entschädigung zu erhalten, es sei denn, die Fluggesellschaft kann außergewöhnliche Umstände nachweisen (z. B. schlechtes Wetter oder Streiks).

Ansprüche bei Hotelmängeln und anderen Reiseleistungen

Sollte es Mängel an den Hotelunterkünften oder anderen Reiseleistungen geben, die Ihren Urlaub beeinträchtigen, beraten wir Sie, wie Sie diese Mängel anzeigen und die erforderlichen Maßnahmen (z.B. Minderung des Reisepreises) ergreifen.

Pauschalreisen und Individualreisen

Im Gegensatz zu Individualreisen, die dem allgemeinen Vertragsrecht unterliegen, sind Pauschalreisen gemäß § 651a BGB umfassend geregelt. Wir beraten Sie in allen Fragen zu Pauschalreisen, von der Anforderung von Rückerstattungen bis hin zur rechtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Fluggastrechte

Im Falle einer Flugverspätung oder Nichtbeförderung prüfen wir Ihre Entschädigungsansprüche nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Sie haben Anspruch auf Entschädigung, wenn der Flug entweder in der EU startet oder in der EU landet und die Fluggesellschaft für die Verspätung verantwortlich ist.

Wiederherstellung des Reisekomforts

Bei erheblichen Mängeln oder Verspätungen, die Ihren Komfort während der Reise beeinträchtigen, stehen Ihnen unter Umständen Ansprüche auf Rückerstattung der zusätzlichen Kosten (wie für Hotels oder Verpflegung) zu. Wir helfen Ihnen, diese Ansprüche geltend zu machen.

Sicherheit geben.
Möglichkeiten schaffen.

Conscienta bietet die gesamte Bandbreite an Dienstleistungen im Bereich Rechtsberatung und Notariat. Unser Ziel: individuelle Beratung für maßgeschneiderte und rechtssichere Lösungen.

Fundierte Lösungen, schnelles Handeln

Rechtliche Sicherheit erfordert Sorgfalt – und dennoch zählt in vielen Situationen jede Minute. Unsere Arbeitsweise vereint tiefgreifende juristische Analyse mit praxisnaher Umsetzung und klarer Kommunikation. So schaffen wir belastbare Lösungen, die nicht nur rechtlich überzeugen, sondern auch zeitnah umgesetzt werden können. Denn fundierte Beratung darf keine Zeit verlieren.

Risiken erkennen, Chancen ergreifen

Gute Rechtsberatung beschränkt sich nicht auf Problemlösungen – sie erkennt Potenziale. Wir analysieren nicht nur rechtliche Risiken, sondern identifizieren auch strategische Möglichkeiten, die sich aus Ihrer Situation ergeben. Mit einem ganzheitlichen Blick auf Ihr Anliegen entwickeln wir Handlungsoptionen, die heute schützen und morgen gestalten.

Ihre Ansprechpartner:

Dr. Tilman Körner

Rechtsanwalt und Notar
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Daniela Fuchs

Rechtsanwältin und Notarin / Fachanwältin für Verkehrsrecht / Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Wir sind Ihr verlässlicher Partner.

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